Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 26.11.1997 - 1 K 1005/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,36579
FG Rheinland-Pfalz, 26.11.1997 - 1 K 1005/97 (https://dejure.org/1997,36579)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.1997 - 1 K 1005/97 (https://dejure.org/1997,36579)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 1997 - 1 K 1005/97 (https://dejure.org/1997,36579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,36579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.05.1993 - VI R 38/91

    Der Verlust einer normalverzinslichen Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.11.1997 - 1 K 1005/97
    Sie machen ergänzend geltend, daß der Verlust der Einlage steuerlich genauso zu behandeln sei wie der - vom BFH in seinem Urteil vom 7. Mai 1993 ( VI R 38/91 , BStBl II 1993, 663) als Werbungskosten anerkannte - Verlust eines beruflich veranlaßten Darlehens des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber.

    In diesem Sinne sind auch Verluste an Vermögen zum Werbungskostenabzug zugelassen worden, wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich zum Erhalt seines Arbeitsplatzes und im Bewußtsein eines Verlustrisikos zugunsten seines Arbeitgebers eine Bürgschaftserklärung eingeht ( BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VI R 48/88 , BStBl II 1991, 758 m.w.N.), eine Kaution ( BFH-Urteil vom 13. Januar 1989 VI R 51/85 , BStBl II 1989, 382) oder ein Darlehen leistet (BFH-Urteil vom 7. Mai 1993, a.a.O.).

  • BFH, 12.05.1995 - VI R 64/94

    Der Verlust einer GmbH-Beteiligung führt auch dann nicht zu Werbungskosten aus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.11.1997 - 1 K 1005/97
    Der BFH hat es dagegen abgelehnt, die dargestellten Ausnahmen vom Abzugsverbot eines Vermögensschadens auf die Beteiligung eines Arbeitnehmers an einer Kapitalgesellschaft (GmbH) zu übertragen ( BFH-Urteil vom 12. Mai 1995 VI R 64/94 , BStBl II 1995, 644).

    Unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 12. Mai 1995 (a.a.O.) verbleibt für die erstrebte werbungskostenmäßige Berücksichtigung des hier streitbefangenen Einlageverlusts aus stiller Beteiligung kein Raum.

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 171/88

    Aufwendungen für auf Dienstreise entwendeten Privat-PKW als Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.11.1997 - 1 K 1005/97
    Von diesem Grundsatz hat allerdings die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dann Ausnahmen zugelassen, wenn feststeht, daß der Vermögensverlust bzw. die Vermögensminderung ausschließlich in der Berufssphäre begründet ist, wie beispielsweise Diebstahl eines Wirtschaftsguts bei dessen beruflicher Verwendung ( BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 , BStBl II 1993, 44; vgl. aber auch: BFH-Urteil vom 28. Januar 1994 VI R 25/93 , BStBl II 1994, 355) bzw. Eintritt eines Schadens infolge der Konkretisierung eines berufsbedingten/berufstypischen Risikos (Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Rz. 56-;58, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1991 - VI R 48/88

    Aufwendungen eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.11.1997 - 1 K 1005/97
    In diesem Sinne sind auch Verluste an Vermögen zum Werbungskostenabzug zugelassen worden, wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich zum Erhalt seines Arbeitsplatzes und im Bewußtsein eines Verlustrisikos zugunsten seines Arbeitgebers eine Bürgschaftserklärung eingeht ( BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VI R 48/88 , BStBl II 1991, 758 m.w.N.), eine Kaution ( BFH-Urteil vom 13. Januar 1989 VI R 51/85 , BStBl II 1989, 382) oder ein Darlehen leistet (BFH-Urteil vom 7. Mai 1993, a.a.O.).
  • BFH, 13.01.1989 - VI R 51/85

    Der Verlust einer dem Arbeitgeber zur Erlangung des Arbeitsplatzes geleisteten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.11.1997 - 1 K 1005/97
    In diesem Sinne sind auch Verluste an Vermögen zum Werbungskostenabzug zugelassen worden, wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich zum Erhalt seines Arbeitsplatzes und im Bewußtsein eines Verlustrisikos zugunsten seines Arbeitgebers eine Bürgschaftserklärung eingeht ( BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VI R 48/88 , BStBl II 1991, 758 m.w.N.), eine Kaution ( BFH-Urteil vom 13. Januar 1989 VI R 51/85 , BStBl II 1989, 382) oder ein Darlehen leistet (BFH-Urteil vom 7. Mai 1993, a.a.O.).
  • BFH, 28.01.1994 - VI R 25/93

    Die von unbekannten Besuchern einer Sportanlage verursachte Beschädigung des dort

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.11.1997 - 1 K 1005/97
    Von diesem Grundsatz hat allerdings die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dann Ausnahmen zugelassen, wenn feststeht, daß der Vermögensverlust bzw. die Vermögensminderung ausschließlich in der Berufssphäre begründet ist, wie beispielsweise Diebstahl eines Wirtschaftsguts bei dessen beruflicher Verwendung ( BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 171/88 , BStBl II 1993, 44; vgl. aber auch: BFH-Urteil vom 28. Januar 1994 VI R 25/93 , BStBl II 1994, 355) bzw. Eintritt eines Schadens infolge der Konkretisierung eines berufsbedingten/berufstypischen Risikos (Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Rz. 56-;58, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 9 K 45/08

    Steuerliche Behandlung des Verlustes eines an den Arbeitgeber geleisteten

    Im Urteil vom 26. November 1997 (1 K 1005/97, n.v.; Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 10. März 2000, VI B 16/98, als unbegründet zurückgewiesen) ist das FG zu der Auffassung gelangt, dass Verluste, die ein Arbeitnehmer aus einer stillen Beteiligung am Handelsgewerbe seines Arbeitgebers erleidet, - anders als der Verlust einer Darlehensforderung - nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abziehbar sind.

    Entgegen der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz in der og Entscheidung vom 26. November 1997 (1 K 1005/97, n.v.) steht diese rechtliche Einordnung einer Berücksichtigung der verlorenen Einlage als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht schon wegen der Unterschiede zu Darlehensgewährungen und der gesellschaftsrechtlichen Beziehung über die stille Beteiligung grundsätzlich entgegen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.09.2001 - 1 K 1197/01

    Zuordnung von Schuldzinsen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder

    Ebenso wie deren Verlust (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. Mai 1995 VI R 64/94, BStBl II 1995, 644 sowie auf das Senatsurteil vom 26. November 1997 - 1 K 1005/97, n. v.) könne auch der fremdfinanzierte Erwerb einer derartigen Vermögensanlage nicht zu Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit führen, selbst dann nicht, wenn - wie hier - die Erhöhung des klägerischen Arbeitseinkommens wirtschaftlich mehr wöge als der Dividendenzufluss.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht